Das Instrument der Flurneuordnung lässt sich auch für vorrangig landschaftsplanerische Zielsetzung einsetzen. In einem hier gemeindeübergreifenden Verfahren wurden Maßnahmen zum Gewässerschutz sowie zur Entwicklung von Fließgewässern und Gräben in bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Talräumen verwirklicht. Auch konnten Überflutungsflächen in der Aue hergestellt werden, die dem vorsorgenden Hochwasser- und dem Erosionsschutz dienen. Über die landschaftsplanerische Konzeption hinaus betreute unser Büro auch die Objektplanung für die Renaturierung.
Kurzprofil
2004 Flurneuordnung „Augraben“ | Waldbrunn
Auftraggeber: Teilnehmergemeinschaft Waldbrunn 4
im Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Fläche: 80 ha
Leistungsumfang: landschaftsplanerisches Gesamtkonzept
Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung in Anlehnung an § 45a HOAI Leistungsphasen 1-4
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Leistungsphasen 1-9
Ausführende Firmen: Fa. Rüger, Büchold und Fa. Thomas, Oberaurach
Bearbeitungszeitraum: 2004–2009, 2014–2017